Mitglied werden
Anmerkung: Bei Eltern-Kind sind 2 Anmeldungen erforderlich (1x Elternteil und 1 x Kind)
Abteilungen
Fußball Fußball Jugend Fußball Mädchen Fußball AH |
Gymnastik Flott Gymnastik Frauen Gymnastik Jugend Männerfitness |
Eltern+Kind-Gruppe Aktiv ins Alter Lauftreff Step Aerobic |
Zumba Rückenfit Fitness |
Beitragssätze/Jahr (Stand 31.03.2023)
Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 unserer Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an unseren Verein.
Familie | (Eltern + mind.1 Kind bis 18 Jahre) | 140,00 € |
Doppelmitgliedschaft | (Ehepaar) | 125,00 € |
Einzelperson | 90,00 € | |
Aktiv ins Alter | (Senioren) | 65,00 € |
Schüler / Studenten | (ab 18 Jahre per Nachweis*) | 60,00 € |
Kinder bis 18 Jahren | 50,00 € | |
Eltern + Kleinkind-Gruppe |
(Kleinkind bis zum 3. Jahr**) Beitragsfrei |
50,00 € |
*) Schüler / Studenten haben einen entsprechenden Nachweis bis zum 31.12. des laufenden Jahres vorzulegen. Liegt dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im Folgejahr der volle Beitrag erhoben.
**) danach entscheidet sich das Elternteil, ob es weiterhin Mitglied bleibt (passiv oder aktiv) und wird dann zur Einzelperson oder aber aus dem Verein austritt. Hier erfolgt eine schriftliche Information von der Mitgliederverwaltung.
In den obigen Beiträgen sind die Kosten für die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes enthalten. Die Versicherung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Vereinsbeitrag bezahlt ist.
Der Jahresbeitrag wird am 31.03. des Jahres erhoben bzw. spätestens zum darauf folgenden Werktag. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung. Barzahlung ist ausgeschlossen. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Altersbedingte Beitragsänderungen (3 Jahre / 18 Jahre) gelten ab dem Folgejahr.
Der Eintritt erfolgt mit dem Mitgliedsantrag. Beim Eintritt vor dem 01.09. des laufenden Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten, danach bis zum Jahresende beitragsfrei.
Mitgliedschaft kündigen
Ein Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres schriftlich vorliegen. Hierzu verwenden Sie bitte unser Kontaktformular. Der SVH hat bei einer Abmeldung auf den vollen Jahresbeitrag Anspruch.
Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet (Datenschutzerklärung [251 KB] )