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Beitragssätze/Jahr (Stand 31.03.2023)

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 unserer Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an unseren Verein.

Familie (Eltern + mind.1 Kind bis 18 Jahre) 140,00 €
Doppelmitgliedschaft (Ehepaar) 125,00 €
Einzelperson   90,00 €
Aktiv ins Alter (Senioren) 65,00 €
Schüler / Studenten (ab 18 Jahre per Nachweis*) 60,00 €
Kinder bis 18 Jahren   50,00 €
Eltern + Kleinkind-Gruppe (Kleinkind bis zum 3. Jahr**)
Beitragsfrei
50,00 €

Bei Überweisung zuzüglich 2,50 €

*) Schüler / Studenten haben einen entsprechenden Nachweis bis zum 31.12. des laufenden Jahres vorzulegen. Liegt dieser Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im Folgejahr der volle Beitrag erhoben.

**) danach entscheidet sich das Elternteil, ob es weiterhin Mitglied bleibt (passiv oder aktiv) und wird dann zur Einzelperson oder aber aus dem Verein austritt. Hier erfolgt eine schriftliche Information von der Mitgliederverwaltung.

In den obigen Beiträgen sind die Kosten für die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes enthalten. Die Versicherung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Vereinsbeitrag bezahlt ist.

Der Jahresbeitrag wird am 31.03. des Jahres erhoben bzw. spätestens zum darauf folgenden Werktag. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung. Barzahlung ist ausgeschlossen. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Altersbedingte Beitragsänderungen (3 Jahre / 18 Jahre) gelten ab dem Folgejahr.

Der Eintritt erfolgt schriftlich mit dem Mitgliedsantrag. Beim Eintritt vor dem 01.09. des laufenden Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten, danach bis zum Jahresende beitragsfrei.

Mitgliedschaft kündigen

Ein Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres schriftlich vorliegen. Hierzu verwenden Sie bitte unser Kontaktformular. Der SVH hat bei einer Abmeldung auf den vollen Jahresbeitrag Anspruch.

Anmerkung: Bei Eltern-Kind sind 2 Anmeldungen erforderlich (1x Elternteil und 1 x Kind)

Mitgliedsantrag

Hiermit erkläre ich meinen Eintritt als aktives / passives Mitglied

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Mitglied

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INFO: Es muss ein Elternteil sowie das Kind angemeldet werden!

Einzugsermächtigung für den Mitgliedsantrag

Gläubiger- Identifikationsnummer: DE98ZZZ00000422386 Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer siehe Aufnahmebestätigung

SEPA - Lastschriftmandat

Ich ermächtige den SV Horrheim 1921 e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SV Horrheim 1921 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Lastschriften werden unter unserer Gläubiger-Identifikationsnummer jährlich eingezogen. Der Einzug des jährlichen Vereinsbetrages erfolgt immer zum 31.03. bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag.

Hier finden Sie den Mitgliedsantrag als PDF-DATEI [62 KB]
Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet (Datenschutzerklärung [251 KB] )

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